Hinweis

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zeitbüros (Coworking Space und Nutzung des Konferenzraumes)

§ 1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen für das Zeitbüro UG (haftungsbeschränkt) nachfolgend Zeitbüro genannt, die diese gegenüber ihren Kunden/Vertragspartner erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB`s stehen oder die über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch das Zeitbüro keine Geltung.

2. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Unternehmer ist jede natürliche  oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

    1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen vom Zeitbüro ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich der unbegrenzten Nutzung der LAN Verbindung, der Bereitstellung des Konferenzraumes, Briefkastenfächern und Rollcontainer im Rahmen der angebotenen Arbeitsplätze. Das Zeitbüro erbringt darüber hinaus weitere kostenpflichtige Angebote. Diese sind:

- Sekretariatservice wie Anrufservice, Büromaterialservice
- Cateringservice für Schulungen/ Meetings
- Durchführung von Veranstaltungen

  1. Je nach gewählten Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder auf eine bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife werden derzeit incl. unbegrenzter Internetnutzung (WLAN) und Bereitstellung eines Druckers (Abrechnung zum Teil nach Verbrauch) angeboten – siehe Preisliste – angeboten jeweils im Rahmen der Öffnungszeiten (Mo – Fr von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr)
    • Tageskarte: 1-tägige Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen
    • Wochenkarte: 5 Tage Nutzungsberechtigung an wechselnden Arbeitsplätzen
    • 10-er Karte: 10 Tage Nutzungsberechtigten an wechselnden Arbeitsplätzen
    • Monatsticket:
      • Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an festen Arbeitsplätzen im Rahmen der Öffnungszeiten für Rollcontainer, Postannahme, Briefkastenfach und Geschäftsadresse.
      • Besprechungsraum/Vortragsraum: Stundenweise Nutzungsberechtigung des Besprechungsraum/Vortragsraum nach vorheriger Anmeldung (auch ganztags möglich) im Rahmen der Öffnungszeiten von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr oder nach vorheriger Absprache zu anderen Zeiten.
      • Geschäftsadresse & Besprechungsraum: Einrichtung eines Briefkastens, Postannahme, Anrufnotiz 3 Stunden Besprechungsraum nach vorheriger Anmeldung  mit einmaliger Einrichtungsgebühr von 50,--€ für die Nutzer der Tageskarte oder Wochenkarte.
      • 5 Stunden Besprechungsraum nach vorheriger Anmeldung, Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
  2. Die Büroarbeitsplätze sind grundsätzlich ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, LAN, Für die Monatsnutzer gilt zusätzlich: Rollcontainer und Briefkastenfach hinzu.
  3. Für die Schlüssel ist eine Kaution von 25,-- € zu hinterlegen. Diese ist bei Schlüsselübergabe bar zu hinterlegen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind die Schlüssel umgehend abzugeben.
  4. Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionstüchtigkeit anerkannt.
  5. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Zeitbüro`s. Ein Verstoß dieser Bestimmung berechtigt das Zeitbüro zur fristlosen Kündigung.

§ 3 Zugangsberechtigte

  1. Der Zugang zum Zeitbüro ist außer für Dauermieter nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
  2. Eine Übergabe der Zugangsberechtigung an Dritte ist ausgeschlossen.
  3. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt dem Zeitbüro zur Verweigerung des Zutritts, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
  4. Die Verhaltensregeln sind der Hausordnung zu entnehmen, die jeder User bei Mietbeginn erhält.
  5. Der Besprechungsraum muss vorab reserviert und rechtzeitig mindestens 24 Stunden vorher storniert werden.

§ 4 Anmeldung der Kunden

  1. Grundlage ist der schriftliche Vertrag der zwischen dem Kunden und dem Zeitbüro abgeschlossen wird.
  2. Sollte die Anmeldung online erfolgt sein, muss gleichwohl ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.

§ 5 Vertragsabschluss

  1. Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit dem Zeitbüro entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.
  2. Der Vertragsabschluß kommt schriftlich zustande.
  3. Ein Nutzungsvertrag kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung
  4. Buchungsbestätigung durch das Zeitbüro zustande. Diese kann schriftlich oder per Mail erfolgen.

§ 6 Tarife und Zahlungsmodalitäten

  1. Alle Preise vom Zeitbüro sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise des Zeitbüro`s.
  2. Einmalige Dienstleistungen werden sofort in bar entgegengenommen. Sofern es sich um monatliche Zahlungen handelt, ermächtigt der Kunde dem Zeitbüro zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte  Einzugsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
  3. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Zeitbüro infolge der Nichteinlösung der Lastschrift entstehen, gehen zu lasten des Kunden.
  4. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am 1. eines Monats fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Kommt der Kunde durch Versäumung in Verzug, behält sich das Zeitbüro vor Verzugszinsen in Höhe der gesetzlich normierten Zinssatzes zu erheben. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Schuldhafter Zahlungsverzug berechtigt dem Zeitbüro zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.

§ 7 Datenschutz

  1. Das Zeitbüro wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
  2. Das Zeitbüro verfügt über eine Haftpflichtversicherung und haftet für Schäden, die in den Räumlichkeiten auftreten können. Das Zeitbüro übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen.

§ 8 Kündigungen

  1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zu vertraglich vorgesehen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und für alle Fälle unberührt.. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
  2. Das Zeitbüro kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung zweimalig in Verzug gerät oder seine vertragliche Verpflichtung in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses)
  3. Dem Kunden kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  4. Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßen, mangelfreien und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt an das Zeitbüro zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorenen Gegenständen hat der Kund zu ersetzen.
  5. Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er dem Zeitbüro für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§ 9 Vertragsdurchführung

  1. Der Kunde ist verpflichtet dem Zeitbüro seien Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen
  2. Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 10 Gewährleistung, Haftung

  1. Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsabschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsplätze sich in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustandes auf etwaige Ansprüche gemäß §§536, 535a BGB. Minderungsansprüche bestehen soweit nicht. Das Zeitbüro übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
  2. In allen Fällen, in denen das Zeitbüro im geschäftlichen Verkehr auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwandsersatz verpflichtet ist haftete das Zeitbüro nur, soweit ihr, ihrem leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen ein Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden Dritter wird ausgeschlossen, es ei denn dem Zeitbüro fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  3. Das Zeitbüro übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu dem Zeitbüro unterbleiben. Erhält das Zeitbüro von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde das Zeitbüro von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt dem Zeitbüro die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass das Zeitbüro von Dritten in Folge einer Rechtsverfolgung in Anspruch genommen wird.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
  3. Zuständig für das Zeitbüro ist das Amtsgericht Bremen
  4. Sollten einige Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verifizieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die soweit möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen